Maßnahmen bei fehlendem Überbindemaß
Falls bei der Erstellung des Mauerwerks das notwendige Überbindemaß nicht eingehalten wurde (0,4 mal Steinhöhe, d.h. in der Regel ca. 10 cm), besteht die Gefahr von Rissen im Putz.
Falls bei der Erstellung des Mauerwerks das notwendige Überbindemaß nicht eingehalten wurde (0,4 mal Steinhöhe, d.h. in der Regel ca. 10 cm), besteht die Gefahr von Rissen im Putz.